AGBs2023-09-01T11:08:45+00:00

AGB’s

Informationen und Preise

Als pädagogische, psychologische Beraterin stelle ich keine Diagnosen und arbeite nicht an krankheitswertigem Leid. Das unterscheidet uns BeraterInnen von PsychotherapeutInnen.

Beziehungen (seien sie auch problematisch) oder Trauer- bzw. Trennungskrisen sind per se keine Krankheiten. Als Beraterin unterstütze ich die Bearbeitung und Überwindung akuter oder chronischer Krisen bei emotionalem Verlust und die Anpassung (z.B. der Elternschaft) an neue Lebenssituationen.

Zeitrahmen und Kosten

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, meine Standardeinheit mit 90 Minuten zu definieren (Ausnahme Mediation und §95-Elternberatung). Schließlich braucht es Zeit, um anzukommen und mit einem (Zwischen-)Fazit abzuschließen. Aber auf ausdrücklichen Wunsch kann ich auch Einheiten zu 60 Minuten anbieten. Die angegebenen Honorarsätze inkludieren 20% USt.

Trennungs- und Trauerberatung

Die Beratungseinheit im Einzelsetting kostet 180 Euro für 90 Minuten / 120 Euro für 60 Minuten. Im Falle von (Ex-)Paar-Beratung beträgt das Beratungshonorar ebenfalls 180 Euro für 90 Minuten / 120 Euro für 60 Minuten in der Regel von beiden Teilen anteilig mit je 90 Euro  Euro beglichen.

Elternberatung  bei einvernehmlicher Scheidung gem. §95 Abs.1a AußStG

Die Beratung ist mit mindestens 1 Einheit (gesamt 60 Minuten) à 96 Euro vorgesehen, wobei die dabei anfallenden Kosten im Falle von Elternpaar-Beratungen in der Regel von beiden Elternteilen zu je 48 Euro getragen werden. Das Honorar basiert auf der vom Ministerium vorgegebenen Richtlinie. Sie erhalten eine vom Gericht anerkannte Beratungsbestätigung.

Dringende Termine an Wochenenden und Feiertagen sind grundsätzlich möglich – allerdings um den doppelten Stundensatz von 160 Euro.

Erziehungsberatung für Eltern in strittigen Verfahren gem. § 107 Abs.3 Z1 AußStG

Die Beratungseinheit umfasst 90 Minuten und kostet im Fall von Elternpaar-Beratung 180 Euro , wobei das Honorar in der Regel von beiden Eltern anteilig mit je 90 Euro übernommen wird.  Die Kosten für die Einzelberatung betragen in diesem Format ebenfalls 180 Euro für 90 Minuten / 120 Euro für 60 Minuten.

Familienmediation

Die Einheit umfasst mindestens 60 Minuten und kostet 140 Euro. Die Anzahl der Einheiten werden pro Termin im Vorhinein vereinbart,  wobei die Parteien die Kosten anteilig, d.h. bei 2 Parteien je 70 Euro pro Einheit begleichen. Doppeleinheiten haben sich erfahrungsgemäß als sinnvoll erwiesen. Sie erhalten nach jedem Termin ein (Zwischen-)Protokoll.

Allgemeines

Auf Anfrage kann im begründeten Fall ein Sozialtarif angeboten werden.

Das Honorar kann gemäß der im Anschluss an die Beratung übergebenen Honorarnote vor Ort in bar  ODER  mittels zeitnaher Überwiesung  beglichen werden. Sie werden verstehen, dass ich offene Honorare nach 2 Mahnungen ausnahmslos dem Inkasso übergeben werde.

Absagen sind telefonisch oder per SMS ohne Angaben von Gründen kostenfrei bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Ich danke für Ihr Verständnis!

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie mein Beratungsangebot annehmen wollen, kann folgende Frage helfen: ….

„Was kostet mich mein Problem – atmosphärisch wie finanziell – in den nächsten 3 Jahren, wenn ich das Beratungsangebot nicht annehme?“

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